Zur Zeit keine EC - Karten zahlung möglich !!!!!
Mietbedingungen
1. Ich (Mieter) bestätige, dass das/die Gerät/e auf seine/ihre Funktionsfähigkeit geprüft wurden. Erfolgt keine Funktionsprüfung, dann ist diese mit meiner Erlaubnis unterblieben.
2. Sollte ein Gerät während der Benutzung schadhaft werden, wird eine Reparatur nicht Rechnung gestellt. Der Mieter erhält nach Rückgabe des defekten Gerätes ein neues Gerät. Eine Erstattung der Mietgebühr oder ein Mietnachlass erfolgt nicht. Die Mietzeit wird um die Ausfallzeit neu verlängert ohne Berechnung.
3. Mietgebührberechnung: Die vereinbarte Mietgebühr errechnet sich pro Stück und Tag. Die Preise sind inkl. der zur Zeit gültigen gesetzl. MwSt. Eine Rückerstattung des Mietgeldes bei Nichtbenutzung des Gerätes erfolgt nicht.
4. Kaution/Anzahlung: Bei Abholung ist eine Anzahlung -Kaution- zu hinterlegen. Die Mindestkaution beträgt 50.- EURO. Je nach Wertigkeit wird eine höhere Anzahlung/Kaution verlangt. Bei Rückgabe des/der Geräte wird der Mietpreis mit der Anzahlung/Kaution verrechnet. Die Kaution wird bar am Tage der Rückgabe ausgezahlt. Wird die Kaution, warum auch immer, vom Mieter nicht angenommen, erfolgt keine Überweisung. Der Mieter verpflichtet sich, die Kaution persönlich bar zu empfangen, auch Teilbeträge unter Abzug der Mietgebühr.
5. Fehlteile: Wird das/die Mietgerät/e nicht vollständig zurückgegeben wird die Anzahlung/Kaution einbehalten.
6. Verschmutzung: Ist ein Gerät verschmutzt, wird es vom Vermieter (KADUK GmbH) gereinigt. Die Kosten werden pro angefangene Stunde mit 25.- EURO abgerechnet. Dieser Betrag wird von der Kaution einbehalten.
7. Funktion u. Gebrauchsfähigkeit: Für die Funktions- u. Gebrauchsfähigkeit für das/die von mir (Mieter) gemietete/n Gerät/e oder Gerüstteile ist der Vermieter (KADUK GmbH) nicht verantwortlich oder haftbar. Ich miete das/die Gerät/e-Gerüstteile ohne eine Brauchbarkeit für meine beabsichtigte Verwendung zu verlangen. Dafür bin ich allein verantwortlich. Ist das/die Mietgerät/e nicht für meine beabsichtigte Arbeit zu gebrauchen, erfolgt bei Rückgabe keine Mietgelderstattung oder Mietnachlass.
8. Benutzungseinweisung: Eine Einweisung hinsichtlich der Benutzung des/der Geräte/s erfolgt nicht durch die Angestellten des Vermieters. Eine fachliche Einweisung ist nicht möglich. Ich als Mieter erkläre ausdrücklich, dass ich mit dem/n Gerät/en arbeiten kann; bzw. der Handwerker der bei mir die Arbeiten durchführt, mit dem /n Gerät/en vertraut ist.
9. Rückgabe: Auf den Mietquittungen ist für die Rückgabe links unten ein Rückgabefeld. Bei Rückgabe wird hier die Rückgabe von uns bescheinigt. Ich (Mieter) erhalte bei der Rückgabe eine Abrechnungsquittung. Diese gilt auch als Bestätigung der Rückgabe.
10. Vorbestellung -Terminbestellung: Geräte können zu einem bestimmten Termin vorbestellt werden. Die Uhrzeit kann nicht 100%ig fest bestellt werden, wenn am Vortag das Gerät verliehen ist und der Vormieter das Gerät nicht pünktlich zurückbringt. Besteht der Wunsch einer 100%igen Bestellung zu einer bestimmten Uhrzeit, dann muss eine halbe Mietgebühr zusätzlich gezahlt werden. Das Gerät wird dann am Vortag nicht vermietet. Die Abholzeit gilt als ca. Zeit. Der Mieter erklärt durch seine Unterschrift, dass er darauf hingewiesen wurde und diese Mietbedingungen anerkennt. Auf einen Regressanspruch für Wartezeit, späteren Arbeitsbeginn, nochmalige Fahrt zur späteren Abholung verzichtet der Mieter ausdrücklich durch seine Unterschrift. Die Firma KADUK ist nicht verpflichtet das Gerät zum Einsatzort zu bringen oder einen Nachlass auf das Mietgerät zu geben. Die Mietgebühr ist in diesem Fall bei der Bestellung voll zu zahlen. Die Anzahlung/Kaution ist bei Vorbestellung auf das Konto Sparkasse Lüneburg, Kto.nr.: 1000 439 BLZ 240 501 10 zu überweisen, oder sofort per EC-Karte und bar vor Ort. Telefonische Vorbestellungen sind für uns nicht verbindlich!! Wird das Gerät nicht abgeholt, dann erfolgt keine Erstattung der Mietgebühr. Eine Abbestellung ist ebenfalls nicht möglich, eine Rückerstattung der Mietgebühr erfolgt nicht. Bringen Sie Personal zum Aufladen und Abladen bei schweren Geräten mit. Die Firma KADUK stellt kein Personal zur Verfügung. Nur bei Vorbestellung gegen Berechnung pro angefangene Stunde 25.-EURO.
11. Ende der Mietzeit / Rückgabe: Die Mietzeit endet, wenn das/die Gerät/e an dem Lagerplatz nach Anweisung des Büropersonals abgeladen wird/werden. Die Rückgabequittung gilt als Beleg. Rückgabe der Geräte (Stahldrehsteifen, Gerüste, Träger und Bohlen usw.) Montag bis Freitag bis 17.00 Uhr sonst nach Vereinbarung. Sonnabend nur nach Vereinbarung und Absprache bis 12.00 Uhr. Personal wird von der Firma KADUK (Vermieter) nicht gestellt. Wird kein Personal mitgebracht, wird dieses gestellt gegen Berechnung von 25.-EURO pro angefangene Stunde, aber nur wenn dieses bestellt wird.
12. Ersatz: Ersatz muss geleistet werden, wenn das/die Gerät/e durch Bruch, unsachgemäße Behandlung oder Vorsatz beschädigt wurden. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter für einen Ersatz des/der Geräte/s. Als Ersatz ist ein Gerät zu beschaffen, bis zur Lieferung ist die vereinbarte Mietgebühr zu zahlen. Kann kein Ersatzgerät beschafft werden, übernimmt die Firma KADUK diesen Auftrag. Die Mietzeit endet mit der schriftlichen Übertragung des Auftrages.